Pflegeaufwendungen
Beihilfe
Neue Formulare für die Beantragung von Beihilfe zu Pflegeaufwendungen
Seit Anfang 2019 sind bei dauernder Pflegebedürftigkeit die Leistungen mit dem neuen „Antrag bei dauernder Pflegebedürftigkeit“ zu beantragen.
Das neue Formular enthält alle notwendigen Informationen zur Antragstellung in einem neuen Formular bereit.
Es können die Pflegeleistungen für abgelaufene Zeiträume abschließend beantragt werden, wie auch für künftige Zeiträume unter Beantragung von monatlichen Abschlägen im Voraus.
Es ist keine Zusammenstellung der antragsbegründenden Unterlagen erforderlich. Sie können einfach beigefügt werden.
Der Kostennachweis für Ersatzpersonen ist mit der neuen Anlage „Verhinderungspflege“ zu stellen.
Die Formulare können heruntergeladen werden: www.beihilfe.bund > Ihre Anträge.
Für krankheitsbedingte Aufwendungen sind mit dem bisherigen Beihilfeverfahren zu beantragen. Pflege bedingte Aufwendungen sind mit den neuen Anträgen zu beantragen.
Unverändert gilt, dass Leistungen innerhalb eines Jahres nach Rechnungsdatum zu beantragen sind.
Ohne Unterschrift(Achtung bei PC-Bearbeitung) werden die Anträge nicht bearbeitet.
Formular „Antrag bei dauernder Pflegebedürftigkeit“
Empfängeranschrift(Zeile 1): Ihre Beihilfestelle
Beihilfeberechtigte Person(Zeile 2-5): Personalnummer nicht vergessen. AOSt nur ausfüllen wenn bekannt.
Pflegebedürftige Person(Zeile 6-9): Aktuellen nachweisbaren Pflegegrad
Seit Anfang 2019 sind bei dauernder Pflegebedürftigkeit die Leistungen mit dem neuen „Antrag bei dauernder Pflegebedürftigkeit“ zu beantragen.
Das neue Formular enthält alle notwendigen Informationen zur Antragstellung in einem neuen Formular bereit.
Es können die Pflegeleistungen für abgelaufene Zeiträume abschließend beantragt werden, wie auch für künftige Zeiträume unter Beantragung von monatlichen Abschlägen im Voraus. Es ist keine Zusammenstellung der antragsbegründenden Unterlagen erforderlich. Sie können einfach beigefügt werden.
Der Kostennachweis für Ersatzpersonen ist mit der neuen Anlage „Verhinderungspflege“ zu stellen.
Die Formulare können heruntergeladen werden: www.beihilfe.bund > Ihre Anträge.
Für krankheitsbedingte Aufwendungen sind mit dem bisherigen Beihilfeverfahren zu beantragen. Pflege bedingte Aufwendungen sind mit den neuen Anträgen zu beantragen.
Unverändert gilt, dass Leistungen innerhalb eines Jahres nach Rechnungsdatum zu beantragen sind.
Ohne Unterschrift(Achtung bei PC-Bearbeitung) werden die Anträge nicht bearbeitet.
Formular „Antrag bei dauernder Pflegebedürftigkeit“
Empfängeranschrift(Zeile 1): Ihre Beihilfestelle
Beihilfeberechtigte Person(Zeile 2-5): Personalnummer nicht vergessen. AOSt nur ausfüllen wenn bekannt.
Pflegebedürftige Person(Zeile 6-9): Aktuellen nachweisbaren Pflegegrad